Dienstag, 6. Februar 2007

Newsletter Rechtssicher

Die Rechtslage im E-Mail Marketing ist eigentlich eindeutig: „Werbung unter Verwendung von […] elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt“ …ist eine unzumutbare und damit unzulässige Belästigung (UWG, §7). Aber was genau bedeutet diese Regelung für die Praxis und wie können Adressen rechtssicher gewonnen werden?
Wir haben die wichtigsten rechtlichen Aspekte für Sie zusammengestellt:
  • Alle Adressaten müssen dem Empfang des Newsletters ausdrücklich zugestimmt haben
(Opt-In- oder Double Opt-In-Verfahren) (UWG, §7).
  • Diese Einwilligung muss jederzeit widerrufen werden können. Hierfür muss jede verschickteE-Mail einen entsprechenden Abmeldelink enthalten. Auf die Widerrufsmöglichkeit sollten Sie bereits auf der Anmeldeseite hinweisen.
  • Die generierten Adressen dürfen nicht weiterverkauft oder vermietet werden.
  • Bei der Anmeldung darf lediglich das Feld für die E-Mail-Adresse ein Pflichtfeld sein, da auch ein anonymer Bezug des Newsletters möglich sein muss („Datensparsamkeit“, §4 TDDSG).
  • Jeder Newsletter muss eine Anbieterkennzeichnung enthalten, d.h. ein vollständiges und rechtsgültiges Impressum und die Angabe der Verantwortlichkeit im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.)
Aber wie verhält es sich mit E-Mails an Kontakte, mit denen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht?
Hier greift das so genannte „implizite Einverständnis“: An bestehende Kontakte dürfen E-Mails geschickt werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
  • Das Unternehmen hat die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder einer Dienstleistung erhalten.
  • Die E-Mail-Adresse wird ausschließlich für die Bewerbung eigener Waren oder Dienstleistungen verwendet.
  • Der Kunde hat der Verwendung nicht widersprochen.
  • Der Kunde wurde bereits bei der Generierung der Adresse auf das Widerspruchsrecht hingewiesen.
Unsere Empfehlung:
Auch wenn das implizite Einverständnis den E-Mail-Versand an bestehende Kontakte
unter Berücksichtigung der oben stehenden Aspekte gestattet, ist dieses Vorgehen in der Praxis nichtempfehlenswert. Die meisten User reagieren genervt, wenn sie plötzlich einen Newsletter von einem Online-Shop erhalten, nur weil sie dort vor zwei Jahren etwas bestellt haben. Es gilt also, nicht nur die rechtliche Situation zu beachten, sondern sich auch in die Empfänger hineinzuversetzen. Und für viele Empfänger ist jeder Newsletter, den sie nicht ausdrücklich abonniert haben, unerwünscht und damit Spam. Aus diesem Grund ist es ratsam, vor dem Newsletterversand auch von den bestehenden Kontakten die ausdrückliche Erlaubnis einzuholen - am sichersten geschieht dies auf dem Postweg.

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