Dienstag, 13. Februar 2007

Piktogramme und Icons

Piktogramme und Icons

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte? Wie viel sagt dann ein Piktogramm oder Icon? Alles über die schönsten Zeichen der Welt ...

http://www.piktogramme-und-icons.de/

Mittwoch, 7. Februar 2007

TextMate

Ein schöner CSS Editor hier die Links:

Dan gibts nur fürn Mac, allerdings gibts da intype, was dem Textmate nachempfunden ist, dass sollte man mal abchecken:

textmate für windows

Hier der Textmate für Mac:

Beitrag agenturblog

HDRI.AT

Noch eine schöne Webseite zum Thema HDR!

Und was noch viel geiler ist: der fette Pixelkonverter:
http://www.hdri.at/tutorials.htm

Stichpunkte zu HDRI:

  • Photomatix nur ein kleines Helferlein beim HDRI
  • Camera-Bilder->PS->JPG->32bit einstellen->Photomatix matscht alles zamm..
  • Still-Life eignet sich am besten für HDRI, bei Bewegung wird´s schwierig
  • Gut für Innenaufnahmen
  • 3D HDRI schon ein alter Hut, wird für perfekte Belichtung genutzt bei HDRI
  • Zukünftig alle Kameras mit HDRI als Standard
  • Beim Fotografieren: gleiche Blende 3 Belichtungsarten!

Dienstag, 6. Februar 2007

CSS Buttons

God thank diesem Buch "CSS MASTERY!"

Links sind also inline Elemente, sie werden also nur aktiviert, wenn man auf den Inhalt des Links drückt. Setzt man den CSS Wert aber auf display: block, kann man Höhe, Weite und andere Eingenschaften erstellen, genauso wie man den klickbaren Bereich verändern kann.

CODE SCHNIPSEL:

a {
display: block;
width: 6em;
padding: 0.2em;
line-height: 1.4;
background-color: #94B8E9;
border: 1px solid black;
color: #333333;
text-decoration: none;
text-align: center;
}

Newsletter Rechtssicher

Die Rechtslage im E-Mail Marketing ist eigentlich eindeutig: „Werbung unter Verwendung von […] elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt“ …ist eine unzumutbare und damit unzulässige Belästigung (UWG, §7). Aber was genau bedeutet diese Regelung für die Praxis und wie können Adressen rechtssicher gewonnen werden?
Wir haben die wichtigsten rechtlichen Aspekte für Sie zusammengestellt:
  • Alle Adressaten müssen dem Empfang des Newsletters ausdrücklich zugestimmt haben
(Opt-In- oder Double Opt-In-Verfahren) (UWG, §7).
  • Diese Einwilligung muss jederzeit widerrufen werden können. Hierfür muss jede verschickteE-Mail einen entsprechenden Abmeldelink enthalten. Auf die Widerrufsmöglichkeit sollten Sie bereits auf der Anmeldeseite hinweisen.
  • Die generierten Adressen dürfen nicht weiterverkauft oder vermietet werden.
  • Bei der Anmeldung darf lediglich das Feld für die E-Mail-Adresse ein Pflichtfeld sein, da auch ein anonymer Bezug des Newsletters möglich sein muss („Datensparsamkeit“, §4 TDDSG).
  • Jeder Newsletter muss eine Anbieterkennzeichnung enthalten, d.h. ein vollständiges und rechtsgültiges Impressum und die Angabe der Verantwortlichkeit im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.)
Aber wie verhält es sich mit E-Mails an Kontakte, mit denen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht?
Hier greift das so genannte „implizite Einverständnis“: An bestehende Kontakte dürfen E-Mails geschickt werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
  • Das Unternehmen hat die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder einer Dienstleistung erhalten.
  • Die E-Mail-Adresse wird ausschließlich für die Bewerbung eigener Waren oder Dienstleistungen verwendet.
  • Der Kunde hat der Verwendung nicht widersprochen.
  • Der Kunde wurde bereits bei der Generierung der Adresse auf das Widerspruchsrecht hingewiesen.
Unsere Empfehlung:
Auch wenn das implizite Einverständnis den E-Mail-Versand an bestehende Kontakte
unter Berücksichtigung der oben stehenden Aspekte gestattet, ist dieses Vorgehen in der Praxis nichtempfehlenswert. Die meisten User reagieren genervt, wenn sie plötzlich einen Newsletter von einem Online-Shop erhalten, nur weil sie dort vor zwei Jahren etwas bestellt haben. Es gilt also, nicht nur die rechtliche Situation zu beachten, sondern sich auch in die Empfänger hineinzuversetzen. Und für viele Empfänger ist jeder Newsletter, den sie nicht ausdrücklich abonniert haben, unerwünscht und damit Spam. Aus diesem Grund ist es ratsam, vor dem Newsletterversand auch von den bestehenden Kontakten die ausdrückliche Erlaubnis einzuholen - am sichersten geschieht dies auf dem Postweg.

Montag, 5. Februar 2007

Mashup

Der Mashup (engl. für Vermanschung) bezeichnet die Erstellung neuer Inhalte durch die nahtlose (Re-)Kombination bereits bestehender Inhalte.Der Begriff stammt aus der Welt der Musik und bedeutet dort im Englischen soviel wie Remix (vgl. Bastard Pop). In den deutschen Sprachraum wurde der Begriff rund um das Schlagwort Web 2.0 importiert, da Mashups als ein wesentliches Beispiel für das Neue an Web 2.0 angeführt werden: Inhalte des Webs, wie Text, Daten, Bilder, Töne oder Videos, werden z.B. collageartig neu kombiniert.

Links:
  • web2null.de – Eine deutschsprachige Sammlung von Mashups
  • programmableweb.com – Sammlung von Diensten, die ihre Daten zur Weiterverwendung in Mashups über ein API bereitstellen
  • Webmashup.com – Offenes Verzeichnis für Mashups & Web 2.0 APIs
Beispiele für Mashups
  • immdex.de – Kombination von Immobilien-Kleinanzeigen und Google-Maps
  • housingmaps.com – Kombination von Kleinanzeigen und Google-Maps, einer der ersten Mashups
  • placeopedia – Verknüpft Orte mit dazupassenden Informationen aus der Wikipedia
  • WhereAmI.At – Kombination von IP-basierter Lokalisierung, Google-Maps und Flickr
  • GeoSpot.eu – Kombination von Vergnügungspark und Google-Maps